Swobbee Moped
– Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Regelungen

1. Allgemeine Informationen und Anwendbarkeit

a. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (“AGB”) für alle Verträge (einzeln “Vertrag”) zwischen der Swobbee GmbH, Johann-Hittrof-Str. 8, 12489 Berlin (“Swobbee”) und der Vertragspartei (“Kunde”) in Bezug auf von Swobbee angebotene Produkte und Dienstleistungen, insbesondere für die Vermietung von Swobbee Mopeds (einzeln “Fahrzeug”) und damit verbundenen Artikeln wie, jedoch nicht beschränkt auf Batterien, Ladegeräte und Handyhalterungen (einzeln “Zubehör”).

b. Abweichende oder widersprüchliche Bedingungen des Kunden gelten nicht.

c. Swobbee behält sich das Recht vor, diese AGB bei Bedarf an veränderte rechtliche oder technische Bedingungen anzupassen. Änderungen werden dem Kunden per E-Mail-Benachrichtigung mitgeteilt. Wenn die Änderungen keine Zustimmung des Kunden erfordern, wird der Kunde vier Wochen vor der Änderung der AGB über mögliche Änderungen informiert.

2. Vertragsschluss

a. Wenn Swobbee dem Kunden ein Angebot oder eine Preisliste für Swobbee-Produkte sendet, stellt dies kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern ist bis zur endgültigen Vereinbarung unverbindlich. Mit Unterzeichnung des Vertragsdokuments gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab, einen Vertrag abzuschließen. Der Kunde ist an dieses Angebot für 3 Tage gebunden.

b. Ein verbindlicher Vertrag für die angebotenen Swobbee-Produkte kommt durch die Bestätigung von Swobbee zustande. Die Annahme erfolgt durch den Erhalt einer separaten Annahmeerklärung, die Swobbee dem Kunden per E-Mail zusendet.

c. Um einen Vertrag mit Swobbee abzuschließen, muss der Kunde mindestens 18 Jahre alt sein und seinen Hauptwohnsitz/Firmensitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union haben.

d. Hinsichtlich der AGB ist die Vertragssprache Englisch. Soweit Swobbee dem Kunden im Rahmen des Vertragsabschlusses diese AGB in einer anderen Sprache zur Verfügung stellt, handelt es sich lediglich um unverbindliche Übersetzungen und eine unverbindliche Dienstleistung von Swobbee. Bei Unstimmigkeiten, Unklarheiten oder Widersprüchen zwischen der englischen Version und anderen Versionen hat die englische Version stets Vorrang.

e. Die Batterieladung ist im Jahr 2023 an Swobbee-Batteriewechselstationen kostenlos, danach wird eine Gebühr von 2 € pro einzelner Batteriewechsel anfallen.

3. Das Fahrzeug und die Wartung

a. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, ein Fahrzeug in einer bestimmten Farbe oder Ausführung zu erhalten, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

b. Swobbee ist verpflichtet, das Fahrzeug dem Kunden in gebrauchsfähigem Zustand zu überlassen und die Gebrauchsfähigkeit während der Vertragsdauer aufrechtzuerhalten.

c. Swobbee bleibt jederzeit Eigentümer aller Fahrzeuge und Zubehörteile.

d. Swobbee informiert den Kunden mindestens 48 Stunden im Voraus über erforderliche Wartungsarbeiten am Fahrzeug. Swobbee führt die Wartung am Standort des Kunden oder in einer Werkstatt durch. Wenn die Wartung in einer Werkstatt durchgeführt werden soll, informiert Swobbee den Kunden darüber und holt das Fahrzeug in Absprache mit dem Kunden an dessen Adresse ab.

e. Der Kunde ermöglicht es Swobbee, die Wartung durchzuführen. Kann der Kunde Swobbee nicht ermöglichen, die Wartung durchzuführen, d.h. keinen Zugang zum Fahrzeug gewähren, informiert der Kunde Swobbee mindestens 24 Stunden im Voraus.

f. Wenn der Kunde Swobbee nicht ermöglicht, die Wartung durchzuführen und die Wartung nicht mindestens 24 Stunden im Voraus absagt, ist Swobbee berechtigt, eine Gebühr für das Nichterscheinen gemäß Anhang 1 zu erheben. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass überhaupt kein Schaden oder Wertminderung entstanden ist oder dass der Schaden oder die Wertminderung erheblich geringer ist als die Gebühr für das Nichterscheinen. Swobbee behält sich das Recht vor, weiteren Schadensersatz geltend zu machen. Diese Bestimmung gilt nicht, wenn der Kunde ohne Verschulden gehandelt hat.

4. Zahlung und Zahlungsbedingungen

a. Die vereinbarten Gebühren (“Gebühren”) für den jeweiligen Monat sind bis zum ersten Tag des jeweiligen Monats zu zahlen.

b. Die Gebühren enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

c. Die Gebühren werden über PayPal oder Stripe auf ein von Swobbee benanntes Konto gezahlt.

d. Swobbee ist berechtigt, den Kunden jederzeit über eine Änderung des Kontos zu informieren. Die Miete wird dann auf das neue Konto überwiesen.

e. Für verspätete Zahlungen fallen Gebühren gemäß Anhang 1 an, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung erfolgt. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass überhaupt kein Schaden oder Wertminderung entstanden ist oder dass der Schaden oder die Wertminderung erheblich geringer ist als die Gebühr für verspätete Zahlungen.

5. Laufzeit und Beendigung des Vertrags

a. Die Vertragslaufzeit beginnt an dem im Vertrag vereinbarten Tag und endet mit Ablauf des vereinbarten Tages oder Zeitraums.

b. Wenn der Vertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wird, kann die Kündigung jederzeit vom Kunden und von Swobbee erklärt werden. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Monatsende. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, Textform (gemäß § 126b Bürgerliches Gesetzbuch („BGB“)) ist ausreichend.

c. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher Grund gilt insbesondere als gegeben, wenn:
i. Die finanzielle Situation des Kunden erheblich verschlechtert ist,
ii. Banklastschriften/Schecks nicht eingelöst werden,
iii. Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Kunden eingeleitet werden,
iv. Fahrlässige Pflege des Fahrzeugs,
v. Unsachgemäßer und rechtswidriger Gebrauch,
vi. Missachtung der Bestimmungen des Vertrags und der AGB,
vii. Wenn es unzumutbar wird, den Vertrag fortzusetzen, z.B. aufgrund eines übermäßigen Schadensverhältnisses.

6. Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs

a. Das Fahrzeug und das Zubehör werden dem Kunden auf der Grundlage der im Vertrag zu Beginn der Vertragslaufzeit vereinbarten Bestimmungen übergeben. Swobbee stellt dem Kunden bei Übergabe eine digitale oder papierbasierte Version des Handbuchs des Fahrzeugs (“das Handbuch”) zur Verfügung.

b. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden das Fahrzeug und das Zubehör an die im Vertrag angegebene Adresse des Kunden geliefert. Der Kunde wird spätestens 2 Tage vor der Übergabe über die Übergabezeit informiert.

c. Wenn der Kunde Swobbee trotz Mitteilung über die geplante Übergabe die Übergabe des Fahrzeugs nicht ermöglicht, ist Swobbee berechtigt, eine No-Show-Gebühr gemäß Anhang 1 zu erheben. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass überhaupt kein Schaden oder eine Wertminderung eingetreten ist oder dass der Schaden oder die Wertminderung erheblich geringer ist als die No-Show-Gebühr. Swobbee behält sich das Recht vor, weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

d. Bei Beendigung des Vertrags ist der Kunde verpflichtet, ein Rückgabedatum zu buchen und das Fahrzeug sowie etwaiges Zubehör spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit an Swobbee zu übergeben. Sollte am letzten Tag der Vertragslaufzeit kein Rückgabedatum verfügbar sein, kann der Kunde den nächsten verfügbaren Slot buchen. Der Kunde hat das Recht, bei Bedarf einen früheren Slot zu buchen. Wenn der Kunde das Fahrzeug nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit weiterhin nutzt, gilt die Miete nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.

e. Bei übermäßiger Verschmutzung des Fahrzeugs, die eine besondere Reinigung des Fahrzeugs erfordert, oder wenn das Fahrzeug mit Geruchseinschränkungen zurückgegeben wird, gelten die in Anhang 1 festgelegten Kosten für die besondere Reinigung. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass überhaupt kein Schaden oder eine Wertminderung eingetreten ist oder dass der Schaden oder die Wertminderung erheblich geringer ist als die Gebühr. Swobbee behält sich das Recht vor, weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

f. Wenn der Kunde während der Vertragslaufzeit kein Rückgabedatum vereinbart hat, kann Swobbee ein Rückgabedatum innerhalb der Woche nach Ablauf des Vertrags festlegen. Der Kunde muss dann die Rückgabe an diesem Datum ermöglichen.

g. Wenn das Fahrzeug am Ende des Vertrags nicht zurückgegeben wird, hat Swobbee Anspruch auf eine Gebühr gemäß Anhang 1. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass überhaupt kein Schaden oder eine Wertminderung eingetreten ist oder dass der Schaden oder die Wertminderung erheblich geringer ist als die No-Show-Gebühr. Swobbee behält sich das Recht vor, weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

h. Swobbee holt das Fahrzeug am vereinbarten Rückgabedatum an der im Vertrag angegebenen Adresse des Kunden oder an einer vom Kunden Swobbee mindestens 1 Woche im Voraus im Servicebereich angegebenen Adresse ab.

i. Der Kunde muss entweder anwesend sein oder das Fahrzeug an einem öffentlich zugänglichen Ort parken, um Swobbee die Abholung des Fahrzeugs ohne Anwesenheit des Kunden zu ermöglichen, abhängig von der bei der Terminplanung des Rückgabedatums vereinbarten Methode.

j. Sollte der Kunde bei der Rückgabe des Fahrzeugs nicht anwesend sein, müssen die Schlüssel und etwaiges abnehmbares Zubehör auf Kosten des Kunden per versichertem Versand an Swobbee geschickt werden, und dies mindestens 24 Stunden vor dem Abholzeitpunkt. Swobbee muss darüber informiert werden.

k. Wenn der Kunde einen gebuchten Rückgabetermin nicht wahrnehmen kann, muss der Termin 24 Stunden im Voraus storniert werden.

l. Der Kunde ist verpflichtet, Swobbee schriftlich über etwaige technische Störungen bei der Rückgabe zu informieren.

7. Fahrer

a. Das Fahrzeug darf ausschließlich vom Kunden gefahren werden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

b. Nur Personen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und im Besitz eines gültigen Führerscheins sind, der sie zur Fahrt des Fahrzeugs in Deutschland berechtigt, sind berechtigt, das Fahrzeug zu fahren.

c. Das Fahren des Fahrzeugs ist vertraglich untersagt, wenn sich der Fahrer in einem Zustand befindet, der nicht dem üblichen Gebrauch des Fahrzeugs und dem Zweck des Vertrags entspricht, insbesondere wenn:
• Der Fahrer des Fahrzeugs unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten steht, die die Fahrfähigkeit potenziell beeinträchtigen könnten. Es gilt ein striktes Alkoholverbot von 0,0 Promille.
• Der Fahrer nicht bei vollem Bewusstsein ist.
• Das Fahrzeug für Offroad-Fahrten, Motorsportveranstaltungen, Rennen jeder Art, Fahrzeugtests, Fahrerschulungen oder für den gewerblichen Personentransport verwendet wird.
• Das Fahrzeug zur Beförderung von Kindern verwendet wird, die weder groß genug sind, um die Fußstützen zu erreichen, noch stark genug sind, um sich am Fahrer festzuhalten.

d. Swobbee ist berechtigt, von dem Kunden einen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis oder gleichwertigen Ausweis) und einen Führerschein des Kunden anzufordern.

e. Der Kunde ist verpflichtet, Swobbee schriftlich über den Entzug seines Führerscheins oder den Führerschein eines befugten Fahrers sowie über alle Umstände, die die Gültigkeit des Führerscheins einschränken (z.B. Beschränkung des Führerscheins, vorübergehende Einziehung oder Beschlagnahme des Führerscheins oder ein gerichtliches oder behördliches Fahrverbot), zu informieren. Bei Entzug des Führerscheins oder dem Auftreten anderer Umstände, die die Gültigkeit des Führerscheins einschränken, ist dem Kunden die Fahrt des Fahrzeugs untersagt.

8. Allgemeine Pflichten des Kunden/Verbots

a. Der Kunde hat das Fahrzeug und das Zubehör bei Erhalt sorgfältig auf Schäden zu überprüfen und solche Schäden unverzüglich an Swobbee zu melden.

b. Der Kunde ist verpflichtet, sich vor der Nutzung des Fahrzeugs mit dessen Funktionsweise vertraut zu machen und die Sicherheits- und Gebrauchsanweisungen des Handbuchs zu beachten.

c. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und vorsichtig zu nutzen. Der Kunde darf das Fahrzeug und das Zubehör nur bestimmungsgemäß und mit gebotener Sorgfalt gemäß den bereitgestellten Anweisungen verwenden.

d. Der Kunde muss auf die sorgfältige Nutzung der Batterie achten, indem er die Batterie nicht bei Temperaturen unter 0 Grad Celsius lagert und die Batterie mindestens alle vier Wochen auflädt.

e. Das Fahrzeug und jegliches Zubehör dürfen nicht außerhalb Deutschlands verwendet oder aus Deutschland ausgeführt werden.

f. Der Kunde darf das Fahrzeug oder das Zubehör nicht verkaufen, untervermieten, verpfänden, belasten oder in anderer Weise veräußern oder zu veräußern versuchen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Swobbee.

g. Auf Anfrage von Swobbee ist der Kunde verpflichtet, das Fahrzeug und das Zubehör während der Vertragslaufzeit an einer gut sichtbaren Stelle als Eigentum von Swobbee zu kennzeichnen.

h. Der Kunde muss Swobbee unverzüglich über die Beschlagnahme des Fahrzeugs oder des Zubehörs oder über andere Verletzungen oder Bedrohungen der Rechte von Swobbee informieren.

i. Der Kunde hat Swobbee unverzüglich bei Problemen, Beschwerden und/oder Fragen zum Fahrzeug oder zum Zubehör zu kontaktieren.

j. Der Kunde gewährt Swobbee oder einem Vertreter auf angemessene Ankündigung und zu angemessenen Zeiten und Intervallen Zugang zu den Räumlichkeiten, in denen das Fahrzeug und das Zubehör gelagert sind, um Swobbee die Prüfung des Zustands des Fahrzeugs und des Zubehörs zu ermöglichen.

k. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit allen verfügbaren Schlössern, einschließlich des Lenkradschlosses, zu verschließen, bevor er das Fahrzeug unbeaufsichtigt lässt.

l. Dem Kunden ist nicht gestattet, Kopien oder Duplikate der Schlüssel anzufertigen oder mehr als einen Schlüssel in seinem Besitz zu haben. Der Kunde muss den Schlüssel jederzeit vor Verlust, Diebstahl und unbefugter Nutzung schützen und darf den Schlüssel nicht an Dritte weitergeben (außer an befugte Fahrer).

m. Wenn der Schlüssel verloren geht, gestohlen wird oder beschädigt wird, muss der Kunde Swobbee unverzüglich informieren. Swobbee kann dem Kunden die Kosten für einen neuen Schlüssel gemäß Anhang 1 in Rechnung stellen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde ohne Verschulden gehandelt hat. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass überhaupt kein Schaden oder eine Wertminderung eingetreten ist oder dass der Schaden oder die Wertminderung erheblich geringer ist als die Gebühr. Swobbee behält sich das Recht vor, weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

n. Ein zuvor als verloren oder gestohlen gemeldeter Schlüssel, der wieder gefunden wird, muss unverzüglich an Swobbee zurückgegeben werden.

o. Vor Beginn jeder Fahrt mit dem Fahrzeug ist der Kunde verpflichtet zu überprüfen, ob das Fahrzeug in gutem Zustand und verkehrstauglich ist (insbesondere Bremsen, Reifen und Lichter) und es bei einem Defekt nicht zu verwenden. Bei Funktionsstörungen, die während der Fahrt auftreten oder während der Fahrt bemerkt werden, ist der Kunde ebenfalls verpflichtet, die Nutzung des Fahrzeugs sofort einzustellen und auf die Reparatur durch Swobbee zu warten oder anderweitig von Swobbee informiert zu werden.

p. Es ist nicht erlaubt, Modifikationen oder Änderungen wie Lackierungen, Umbauten oder ähnliches am Fahrzeug oder am Zubehör vorzunehmen.

q. Es ist gestattet, zusätzliches Zubehör anzubringen, das für die spezifische Art des Fahrzeugs üblich ist, solange es ohne Rückstände entfernt werden kann.

r. Das Fahrzeug darf nicht auf unübliche Weise genutzt, überladen oder unangemessenen Bedingungen ausgesetzt werden.

s. Der Kunde ist verpflichtet, die geltenden Verkehrsregeln und örtlichen Vorschriften beim Gebrauch des Fahrzeugs einzuhalten.

t. Der Kunde verpflichtet sich, seinen gültigen Führerschein auf jeder Fahrt mitzuführen und sicher zu fahren.

u. Der Kunde ist verpflichtet, die ordnungsgemäße Funktion des Zubehörs (insbesondere des Smartphone-Halters) vor der Nutzung zu überprüfen.

v. Im Rahmen des Vertrags kann Swobbee verpflichtet sein, personenbezogene Daten (z. B. demografische Daten) mit dem Kunden zu teilen. Wenn der Kunde ein Geschäftskunde ist, ist der Kunde für die Sicherstellung der rechtlichen Grundlage dieser Datenverarbeitung verantwortlich.

9. Störungen, gesetzliche Gewährleistungsrechte und Mängel

a. Störungen und Mängel sind Swobbee vom Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung, zu melden. Die weitere Nutzung des defekten Fahrzeugs ist erst zulässig, nachdem der Schaden behoben wurde oder Swobbee dem Kunden mitgeteilt hat, dass die weitere Nutzung gestattet ist, bis der Schaden behoben werden kann.

b. Wenn es nicht möglich ist, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen, darf das Fahrzeug nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden, und der Kunde ist verpflichtet, Swobbee unverzüglich über die Funktionsstörung zu informieren.

c. Im Falle eines Mangels hat der Kunde die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, sofern Swobbee wählen kann, den Mangel durch Reparatur des Fahrzeugs oder des Zubehörs zu beheben oder ein vergleichbares Produkt/Zubehör bereitzustellen.

d. Der Kunde verzichtet auf das Recht, die Gebühren zu reduzieren, soweit Swobbee nicht für die Umstände verantwortlich ist, die dem Kunden dieses Recht einräumen würden, und soweit die Reduzierung nicht mit einem nicht anfechtbaren Anspruch oder einem von Swobbee anerkannten Anspruch geltend gemacht wird.

e. Swobbee führt die Reparatur am Standort des Kunden oder in einer Werkstatt durch. Kann ein Mangel nicht innerhalb angemessener Zeit behoben werden, wird das Fahrzeug innerhalb von 48 Stunden durch ein vergleichbares Modell ersetzt.

f. Swobbee wird den Kunden mindestens 2 Stunden im Voraus darüber informieren, dass Zugang zum Fahrzeug benötigt wird. Wenn die Reparatur in einer Werkstatt durchgeführt werden soll, wird Swobbee das Fahrzeug an der Adresse des Kunden oder an einer vom Kunden benannten Stelle abholen.

g. Der Kunde wird den Zugang zum Fahrzeug ermöglichen. Wenn der Kunde den Zugang nicht ermöglicht, ist Swobbee berechtigt, eine No-Show-Gebühr gemäß Anhang 1 zu erheben. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass überhaupt kein Schaden oder eine Wertminderung eingetreten ist oder dass der Schaden oder die Wertminderung erheblich geringer ist als die No-Show-Gebühr. Swobbee behält sich das Recht vor, weitere Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

10. Besondere Bestimmungen für Geschäftskunden und Kunden, die nicht die befugten Fahrer sind

a. Wenn der Kunde ein Unternehmen ist, das die Fahrzeuge und das Zubehör seinen Mitarbeitern zur Verfügung stellen möchte, hat der Kunde dies Swobbee schriftlich vor Vertragsabschluss mitzuteilen.

b. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet:
i. seinen Mitarbeitern die aus den AGB resultierenden Pflichten im Hinblick auf die Nutzung und den Umgang mit dem Fahrzeug und dem Zubehör zu übertragen und deren Einhaltung zu überwachen, und
ii. Swobbee die Namen der befugten Fahrer (“befugte Fahrer”) mitzuteilen.
c. Der Kunde haftet für das Handeln der befugten Fahrer, als handele es sich um seine eigenen Handlungen.

11. Versicherung

a. Sofern in diesen AGB oder im Vertrag nicht ausdrücklich anders angegeben, schließt Swobbee keine Versicherung zugunsten des Kunden ab.

b. Swobbee schließt eine Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug ab, die die Nutzung des Fahrzeugs durch den Kunden und den befugten Fahrer (“versicherter Fahrer”) abdeckt. Die allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers gelten.

c. Die Versicherung deckt Schäden an Dritten oder deren Eigentum, die durch einen Verkehrsunfall verursacht wurden, für den der versicherte Fahrer das Fahrzeug unter den in den allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers festgelegten Bedingungen und begrenzt durch die jeweiligen Deckungssummen verursacht hat.

d. Die Versicherung deckt keinen Verlust/Diebstahl einzelner Zubehörteile wie Schlüssel, Fernbedienungen, Ladegeräte und Schlüssel für die Topcases.

e. Die Versicherung gilt nur während der Vertragslaufzeit.

12. Unfälle und Diebstahl

a. Im Falle eines Unfalls ist der Kunde verpflichtet, einen Unfallbericht zu erstellen. Ein Unfall wird definiert als ein plötzliches Ereignis mit mechanischer Kraft, das die äußere und/oder innere Struktur des Fahrzeugs betrifft.

b. Im Falle eines Unfalls mit Beteiligung Dritter ist der Kunde zusätzlich verpflichtet, den Unfall unverzüglich der Polizei zu melden und aktiv an der Erstellung des Unfallberichts sowie an der Schadensminimierung mitzuwirken.

c. Der Kunde darf keine Schuldanerkenntnis abgeben, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Swobbee.

d. Der Kunde ist verpflichtet, Swobbee unverzüglich per E-Mail an vehicles@swobbee.com über jeden Unfall zu informieren. Unterlässt der Kunde diese Information an Swobbee, ist der Kunde für alle Schäden verantwortlich, die durch das Unterlassen dieser Information verursacht werden, einschließlich des potenziellen Verlusts des Versicherungsschutzes.

e. Innerhalb von sieben Tagen nach dem Unfall ist der Kunde verpflichtet, den Unfallbericht und/oder andere Dokumente des Unfalls an die oben genannte E-Mail-Adresse zu senden (siehe Absatz 12. d.).

f. Wenn das Fahrzeug, ein Teil des Fahrzeugs oder ein abnehmbares Zubehör (z. B. Batterie) gestohlen wurde oder aus einem anderen Grund nicht aufzufinden ist, ist der Kunde verpflichtet, Swobbee über den Verlust so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung, zu informieren. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, sich an der Suche nach dem Fahrzeug, einem Teil des Fahrzeugs oder Zubehör zu beteiligen und gegebenenfalls Informationen an die Versicherungsgesellschaft und die Polizei weiterzugeben.

g. Wenn Zubehör zum Zeitpunkt des Vertragsendes nicht gefunden werden kann und der Kunde verpflichtet ist, Schadensersatz zu leisten, gelten die im Anhang 1 festgelegten Gebühren für den Ersatz des Zubehörs. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass überhaupt kein Schaden oder keine Wertminderung eingetreten ist oder dass der Schaden oder die Wertminderung erheblich geringer ist als die Gebühr. Swobbee behält sich das Recht vor, weiteren Schadensersatz geltend zu machen.

13. Reperaturen und Zubehörsatz

a. Alle Reparaturen am Fahrzeug werden von Swobbee durchgeführt. Für Reparaturen wird Swobbee das Fahrzeug im Servicebereich abholen.

b. Soweit zutreffend, werden dem Kunden die Kosten für Reparaturen gemäß den Reparaturkosten in Rechnung gestellt.

c. Alle Zubehörersatzteile während der Vertragslaufzeit werden von Swobbee durchgeführt.

d. Soweit zutreffend, werden dem Kunden die Kosten für den Ersatz von Zubehör gemäß den im Anhang 1 festgelegten Gebühren für den Ersatz von Zubehör in Rechnung gestellt. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass überhaupt kein Schaden oder keine Wertminderung eingetreten ist oder dass der Schaden oder die Wertminderung erheblich geringer ist als die Gebühr. Swobbee behält sich das Recht vor, weiteren Schadensersatz geltend zu machen.

14. Servicebereich

a. Swobbee bietet seine Dienstleistungen (d.h. Übergabe, Abholung, Reparatur und Wartung, “Dienstleistungen”) nur im Servicebereich an. Der Servicebereich ist hier zu finden.

b. Dienstleistungen außerhalb des Servicebereichs können von Swobbee abgelehnt werden. Für Dienstleistungen außerhalb des Servicebereichs wird eine Gebühr gemäß Anhang 1 erhoben.

15. Haftung von Swobbee

a. Swobbee haftet
i. für Schäden oder Aufwendungen, die aus einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von Swobbee, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen von Swobbee resultieren,
ii. für Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit, die aus einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Swobbee, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen von Swobbee resultieren,
iii. für alle Schäden oder Aufwendungen aufgrund des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft, die von Swobbee garantiert wurde,
iv. für alle Schäden oder Aufwendungen, die aus einer Verletzung von Kardinalpflichten durch Swobbee oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen resultieren. Kardinalpflichten sind grundlegende Verpflichtungen, die den Kern des Vertrags ausmachen, die für den Vertragsabschluss maßgeblich waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen kann. Bei einer Verletzung von Kardinalpflichten durch einfache Fahrlässigkeit von Swobbee ist die daraus resultierende Haftung auf den Betrag begrenzt, der für Swobbee zum Zeitpunkt der Erbringung der jeweiligen Dienstleistung vorhersehbar war;
v. für Schäden nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).

b. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.

16. Allgemeine Haftung des Kunden

a. Sofern nicht anders in diesen AGB oder dem Vertrag dargelegt, haftet der Kunde im Falle von Schäden oder Verlust des Fahrzeugs und/oder des Zubehörs oder bei Verstoß gegen den Vertrag und/oder die AGB gemäß dem gesetzlichen Recht.

b. Der Kunde haftet ohne Beschränkung für alle Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten, alle Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen sowie für Störungen des Besitzes, die von ihm, dem befugten Fahrer oder Dritten begangen werden, denen der Kunde das Fahrzeug überlassen hat. Als Ausgleich für die von Swobbee durch die Behörden oder andere Stellen erhobenen Verwaltungskosten bei Anfragen, die von den Strafverfolgungsbehörden oder anderen Dritten gestellt werden, um Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Belästigungen zu untersuchen, ist eine Gebühr pro Anfrage gemäß Anhang 1 zu zahlen. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass überhaupt kein Schaden oder keine Wertminderung eingetreten ist oder dass der Schaden oder die Wertminderung erheblich geringer ist als die Gebühr. Swobbee behält sich das Recht vor, weiteren Schadensersatz geltend zu machen.

c. Diese Bestimmungen gelten nicht nur für den Kunden, sondern auch für den befugten Fahrer.

d. Eine vertragliche Haftungsbefreiung gilt nicht für unbefugte Nutzer des Fahrzeugs.

17. Freistellung

a. Wenn ein Dritter eine Forderung gegen Swobbee geltend macht, hat der Kunde Swobbee insoweit freizustellen, als die Forderung auf (a) einem Verstoß gegen die Bestimmungen der AGB oder des Vertrags durch den Kunden, (b) einer Gesetzesverletzung durch den Kunden oder (c) Änderungen und Ergänzungen zurückzuführen ist, die der Kunde am Fahrzeug vorgenommen hat und die Swobbee nicht genehmigt hat. Dies gilt nicht, sofern der Kunde zumindest fahrlässig gehandelt hat.

b. Der Kunde hat Swobbee gegen alle Straf- und Bußgelder, Gebühren und sonstigen Kosten schadlos zu halten, die von den Behörden oder anderen Stellen wegen Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen durch den Kunden, den befugten Fahrer oder Dritte, denen der Kunde das Fahrzeug überlassen hat, erhoben werden.

18. Schlussbestimungen

a. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

b. Die Europäische Kommission bietet auf der Website https://ec.europa.eu/consumers/odr/ die Möglichkeit, Verbraucherstreitigkeiten zwischen Verbrauchern und Swobbee einem Verbrauchermediator vorzulegen, nachdem versucht wurde, sie einvernehmlich beizulegen. Diese Weiterleitung ist nicht verpflichtend.

c. Swobbee ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle gemäß dem deutschen Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen. d. Soweit gesetzlich zulässig, liegt die ausschließliche örtliche Zuständigkeit bei den Gerichten von Berlin,

Deutschland.
Stand: 14.03.2023

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